Arbeitsrecht

Teilzeitbeschäftigung: Aliquotierung von Zulagen?

Mag. Julia Tutschek

Unter Berücksichtigung von EuGH C-476/121

Viele Zulagen teilzeitbeschäftigter AN2 werden derzeit nach dem Pro-rata-temporis-Grundsatz aliquotiert. Nach einer Definition des EuGH bedeutet dies, dass eine Leistung des Arbeitgebers für eine Person in Teilzeitbeschäftigung nach dem Ausmaß der Arbeitszeit berechnet wird.3 Vor allem bei Zulagen, die nicht in Relation zur konkret erbrachten Stundenzahl stehen, stellt sich die Frage, ob der Pro-rata-temporis-Grundsatz angewendet werden darf - also die Zulagen aliquotiert werden dürfen. Es liegt hier möglicherweise eine unzulässige Diskriminierung in Bezug auf das Entgelt vor. Der folgende Beitrag untersucht die gestellte Frage am Beispiel von Zulagen bei oberösterreichischen Spitalsärzten.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/779

16.12.2014
Heft 12/2014
Autor/in
Julia Tutschek

Mag.a Julia Tutschek ist Universitätsassistentin am Institut für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht an der Johannes Kepler Universität Linz.