Wirtschaftsrecht

Treuhänderischer Forderungserwerb durch den Bürgen

Helmut Koziol

Nach allgemeiner Auffassung führt die Vereinigung der Bürgschaftsschuld mit der Forderung zur Befreiung des Bürgen (Mayrhofer, Das Recht der Schuldverhältnisse I (1986) 137; Ohmeyer - Klang in Klang2 VI 242). Dies entspricht § 1445 ABGB und erklärt sich daraus, daß der Bürge nicht für seine eigene Forderung einstehen kann (so Esser - Weyers, Schuldrecht6 II (1984) 307). Es stellt sich aber die Frage, ob dieser Grundsatz auch in den praktisch bedeutsamen Fällen einer treuhänderischen Übertragung der Forderung auf den Bürgen gilt.

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Artikel-Nr.
RdW 1987, 182

01.06.1987
Heft 6/1987
Autor/in
Helmut Koziol

Univ.-Prof. i.R. Helmut Koziol war von 1969 bis 2000 Mitglied der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und danach Direktor des Europäischen Zentrums für Schadenersatz- und Versicherungsrecht. Die Forschungsschwerpunkte lagen im Schuldrecht, insbesondere dem Schadenersatzrecht, ferner dem Bankvertragsrecht und dem Recht der Gläubigeranfechtung.

Publikationen:
Über 400 Veröffentlichungen, insb aus dem Bereich des Schadenersatzrechts, des Bankrechts, des Rechts der Gläubigeranfechtung und der Rechtsvergleichung.