Die Verbringung von Vermögenswerten zu einer ausländischen Betriebs-
stätte ist Gegenstand der Besteuerung in Deutschland. In bestimmten Fällen gewährt Deutschland eine Stundung für diese steuerpflichtige Verbringung. Die Autoren analysieren die Entscheidung des EuGH in der Rs Verder LabTec/Finanzamt Hilden im Lichte der aktuellen deutschen Entstrickungsbesteuerung.
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