Artikelrundschau März 2016 - Teil 2 / Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale Rechnungslegung / Bilanzierung

Umsatzerlöse nach dem RÄG 2014 (Stückler, SWK 8/2016, S. 487)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Die Definition der Umsatzerlöse sei mit dem RÄG 2014 nach § 189a Z 5 UGB verlagert und erweitert worden. Nunmehr seien Beträge, die sich aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen ergeben, als Umsatzerlöse zu erfassen. Der Autor geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen eine sonstige Steuer direkt mit dem Umsatz verbunden ist.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/424

20.05.2016
Heft 10/2016