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Umsatzsteuerrückforderung bei Uneinbringlichkeit von Forderungen des Gemeinschuldners - Konkursgegenforderung oder Masseanspruch?

ao. Univ.Prof. Dr. Sabine Kanduth-Kristen, LL.M.

Gem § 16 Abs 3 Z 1 UStG ist der Vorsteuerabzug zu berichtigen, wenn das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung uneinbringlich geworden ist. Spiegelbildlich kann die Umsatzsteuer im Falle der Uneinbringlichkeit des Entgelts zurückgefordert werden. Fraglich ist die Einstufung des Umsatzsteuer-Rückforderungsanspruchs im Insolvenzverfahren. Der VwGH hat sich damit in den Erk vom 21. 9. 2006, 2006/15/0072, und 20. 12. 2006, 2006/13/0035, befasst.

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Artikel-Nr.
ZIK 2007/64

25.04.2007
Heft 2/2007
Autor/in
Sabine Kanduth-Kristen

Dr. Sabine Kanduth-Kristen, LL.M., StB, ist Universitätsprofessorin am Institut für Finanzmanagement der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Abteilung für Betriebliches Finanz- und Steuerwesen und Mitglied der Forschungsgruppe anwendungsorientierte Steuerlehre (FAST).

Publikationen:
Jakom – EStG-Kommentar13 (2020; gemeinsam mit Marco Laudacher, Christian Lenneis, Ernst Marschner und Hermann Peyerl), Internationales Steuerrecht2 (2019), Bilanzposten-Kommentar (2017; Herausgeberschaft gemeinsam mit Gudrun Fritz-Schmied), Rechtsformgestaltung2 (2016; Herausgeberschaft gemeinsam mit Petra Hübner-Schwarzinger), Insolvenz und Steuern2 (2000; gemeinsam mit Herbert Kofler) sowie weitere Bücher und zahlreiche Aufsätze in Sammelbänden und Fachzeitschriften.