Artikelrundschau Mai 2016 - Teil 1 / Allgemeines - international, EU-Recht, Auslandsbeziehungen

Unbeschränkte Steuerpflicht: Ermittlung der Anwesenheitstage nach dem DBA Deutschland (Renner, SWI 5/2016, S. 246)

Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli / Mag. Franz Proksch

Bei Berechnung der Dauer des Aufenthalts nach der 183-Tage-Regelung im DBA-Deutschland seien nach Ansicht des BFG solche Tage zu berücksichtigen, an denen sich der Arbeitnehmer tatsächlich ("physisch") im Tätigkeitsstaat aufgehalten hat. Da auch Teilanwesenheit am Ankunfts- oder Abreisetag genügt, zählt ein Tag, an dem der Arbeitnehmer im Tätigkeitsstaat - wenn auch nur kurz - anwesend ist, für die Berechnung des Zeitraums von 183 Tagen in diesem Staat daher als Anwesenheitstag in Österreich.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/524

01.07.2016
Heft 13/2016