Erkenntnisse des EuGH

Unionsrechtswidrigkeit einer Regelung des rumänischen Rechts, wonach es einer Lieferung gegen Entgelt gleichgestellt sein soll, wenn sich der Leasingnehmer (Mieter) nach Kündigung des Leasingvertrages vertragswidrig weigert, den Leasinggegenstand an den Leasinggeber zurückzustellen

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn

§

MwStRL 2006/112/EG: Art 16, Art 18

#

EuGH 17. 7.2014, C-438/13, BCR Leasing IFN SA gegen Agenţia Naţională de Administrare Fiscală ECLI:EU:C:2014:2093

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2016/2

22.01.2016
Heft 1-2/2016