Kurzböck informiert

Unterbricht eine Erkrankung den Zeitausgleich?

Wilhelm Kurzböck

Erkrankt der Arbeitnehmer während seines "überstundenabbauenden" Zeitausgleichs, dann passiert in der Praxis sehr häufig Folgendes: Der Arbeitnehmer vertritt - tatkräftigst unterstützt von den Arbeitnehmervertretungen (Arbeiterkammer, Gewerkschaft) - die Ansicht, dass die durch seine Krankheit nicht genutzten Zeitausgleichsstunden nicht verbraucht sind, sondern zu einem späteren Zeitpunkt konsumiert werden können.

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Artikel-Nr.
PVP 2013/45

24.07.2013
Heft 7/2013
Autor/in
Wilhelm Kurzböck

Wilhelm Kurzböck ist Herausgeber der WIKU-Personal-aktuell sowie Herausgeber zahlreicher Trainings- und Nachschlagebroschüren im Eigenverlag, Selbstständiger Personalverrechnungstrainer, Begründer und fachlicher Leiter der WIKU-PV-Akademie.