Ein häufiges Sicherungsmittel bei der Finanzierung von Unternehmen ist die Begründung eines Pfandrechtes an Gesellschaftsanteilen. Es stellt sich die Frage, was - bei Fehlen einer vertraglichen Regelung - mit dieser Sicherheit im Falle einer Umgründung der Gesellschaft, deren Anteile verpfändet wurden, geschieht.
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