In aller Kürze

Unterhaltsabsetzbetrag - Regelbedarfsätze für 2024

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze werden jährlich per 1. Jänner angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden:

Altersgruppe 0-5 Jahre: € 340,-

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Artikel-Nr.
ARD 6884/3/2024

31.01.2024
Heft 6884/2024