Wirtschaftsrecht

Untersagung der Stimmrechtsausübung eines GmbH-Gesellschafters

Mag. Martin Mutz

Die praktisch bedeutsame Frage, ob einem GmbH-Gesellschafter die Möglichkeit offen steht, einen Mitgesellschafter im Fall eines Stimmverbotes an der Ausübung des Stimmrechtes durch Unterlassungsklage und einstweilige Verfügung zu hindern, ist vom OGH bisher noch nicht endgültig geklärt worden. Die Literatur hat sich mit dieser Problematik bisher nicht umfassend auseinander gesetzt. Ein Anspruch auf Untersagung der Ausübung des Stimmrechtes könnte insbesondere auf das Stimmrechtsverbot des§ 39 Abs 4 GmbHGund/oder auf die Treuebindung des Gesellschafters gegenüber der Gesellschaft und den Mitgesellschaftern gestützt werden.

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Artikel-Nr.
RdW 2003/247

16.06.2003
Heft 6/2003
Autor/in
Martin Mutz

Mag. Martin Mutz, LL.M. ist Partner der Wiedenbauer Mutz Winkler & Partner Rechtsanwälte GmbH mit Sitz in Wien und Klagenfurt. Er ist vornehmlich in den Bereichen des Bank-, Gesellschafts-, Sanierungs- sowie Liegenschaftsrechts tätig. Zu seinen Klienten zählen neben Banken, Venture-Fonds und Großunternehmen auch mittelständische Bauunternehmen und Bauträger, die er in Fragen allgemeiner Vertragsgestaltung und Zivilprozessen vertritt.