Steuerrecht aktuell

Unwägbarkeiten oder gewöhnliches unternehmerisches Risiko - Abgrenzungsfragen im Bereich der Vermietung

Dr. Gerald Moser

Ein Versuch zum Finden einer Trennlinie

Immobilien erfreuen sich in den letzten Jahren als Anlageobjekte großer Beliebtheit. Damit erweitert sich der Kreis jener Vermieter, die nur über ein oder einige wenige Bestandobjekte zu Anlage-/Vorsorgezwecken verfügen und somit in den Anwendungsbereich der kleinen Vermietung gemäß Liebhabereiverordnung1 fallen. Für solche Bestandobjekte ist ein Gesamtüberschuss anhand einer Prognoserechnung nachzuweisen. Damit stellt sich die Frage der sogenannten Unwägbarkeiten, welche - im Gegensatz zu gewöhnlichen unternehmerischen Risiken - bei ihrem Eintritt für die Beurteilung des Vorliegens eines Gesamtüberschusses außer Ansatz zu lassen sind. Zu diesem Thema sind in jüngster Zeit einige BFG-Judikate ergangen,2 die analysiert werden sollen.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2016/201

18.03.2016
Heft 6/2016
Autor/in
Gerald Moser

Mag. Dr. Gerald Moser ist Steuerberater in Wien. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Umgründungen, Konzernsteuerrecht, Gebühren und Verkehrsteuern und M&A-Beratung. Darüber hinaus Autor in diversen Fachzeitschriften zum Thema Steuer- und Unternehmensrecht.