Ausgehend vom Schutzzweck der verbotenen Einlagenrückgewähr setzt sich der Artikel mit dem Verhältnis dieser Rechtsfigur zum Tatbestand der Untreue auseinander. Unter Bezugnahme auf die Libro-Entscheidung des OGH wird die Tragfähigkeit der vielfach in der Lehre vertretenen Meinung, dass es eine die Strafbarkeit der verbotenen Einlagenrückgewähr beseitigende Dispositionsbefugnis der Gesellschafter über das Gesellschaftsvermögen gebe, untersucht. Es wird auf die Frage eingegangen, ob in Bezug auf den Untreuetatbestand eine Ungleichbehandlung der GmbH und der AG gerechtfertigt ist.
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