Wirtschaftsrecht

Verbraucherkredit: Erkundigungspflichten der Bank

Dr. Georg Weissel

Die Verbraucherkreditrichtlinie1 ist eine Maßnahme gegen die Überschuldung der privaten Haushalte.2 Nach ihrem Art 8 haben alle Mitgliedstaaten der EU zu gewährleisten, dass jeder Kreditgeber vor Abschluss eines Kreditvertrages mit einem Verbraucher dessen Kreditwürdigkeit anhand ausreichender Informationen bewertet, die er ggf bei ihm selbst oder erforderlichenfalls anhand von Auskünften aus den infrage kommenden Datenbanken einholt. In Erwägungsgrund 26 ist erläutert, dass sie dafür verantwortlich sein sollen, in jedem Einzelfall die Kreditwürdigkeit zu prüfen. Das führt zur Frage, wie der österreichische Gesetzgeber die Vorgaben des Richtliniengebers umgesetzt hat und wie die betreffenden Bestimmungen zu verstehen sind.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/205

17.04.2014
Heft 4/2014
Autor/in
Georg Weissel

Dr. Georg Weissel ist derzeit in der Group Data Collection der Erste Group Bank AG tätig. Langjährige Praxis im Kreditrisikomanagement im Sparkassensektor; Publikationen zu bankrechtlichen Themen.