Steuerrecht

Verdeckte Ausschüttung: (Zwingende) KESt-Direktvorschreibung an den Empfänger?

Mag. Bernhard Renner

Hat eine GmbH als Abzugsverpflichtete Kapitalerträge nicht vorschriftsgemäß gekürzt, wovon bei verdeckten Ausschüttungen auszugehen ist, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise direkte Inanspruchnahme des empfangenden Gesellschafters erfüllt. Angesichts des unzweifelhaften Gesetzeswortlauts sah das BFG die vorrangige Vorschreibung der KESt an den Empfänger der Kapitalerträge als zwingende Rechtsfolge an; eine Ermessensprüfung für dessen unmittelbare Inanspruchnahme erübrigte sich.2

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Artikel-Nr.
RdW 2014/798

16.12.2014
Heft 12/2014
Autor/in
Bernhard Renner

Mag. Bernhard Renner † war Richter am Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz, Bereichsredakteur der BFG-Datenbank, Fachautor, Seminarvortragender und Vorsitzender bzw Prüfungskommissär bei Steuerberaterprüfungen sowie Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Der Verlag trauert um seinen langjährigen Herausgeber und Autor, der am 23. Jänner 2020 überraschend verstorben ist.

Publikationen:
Zahlreiche Fachartikel in verschiedenen Zeitschriften, Buchbeiträge, Autor und Herausgeber von Standardwerken im Steuerrecht.