Der Bundesminister für Finanzen habe im Einvernehmen mit dem Rechnungshof die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) erlassen, die für Länder und Gemeinden eine dem Haushaltsrecht entsprechende Drei-Komponenten-Rechnung verordne. Die Bundesländer würden diese vom VfGH überprüfen lassen. Die Autoren gehen der Frage nach, ob die erlassene VRV 2015 von der Kompetenz des BMF gedeckt ist.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.