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Verfassungswidrigkeit der Vorratsdatenspeicherung

Der VfGH hat ausgesprochen, dass die Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich verfassungswidrig sind. Sie widersprechen dem Grundrecht auf Datenschutz und Art 8 EMRK ("Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens"). Eine Frist zur Reparatur wurde vom VfGH nicht gewährt. VfGH 27. 6. 2014, G 47/2012 ua.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/410

16.07.2014
Heft 7/2014