Wenn der Verkauf von privaten Altgrundstücken und Mietgebäuden gegen Raten nach Ansicht der Finanzverwaltung immer erst zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Steuerpflicht führt, dann könnte man dies gerade bei der Übertragung von Immobilien auf eine eigene private Ver-
mögenverwaltungs-GmbH nutzen, um die ImmoESt hinauszuzögern.
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