In aller Kürze

Verlängerung des Handwerkerbonus

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Im Nationalrat wurde am 18. 5. 2016 eine Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung von Handwerkerleistungen beschlossen. Der in den Jahren 2014 und 2015 gewährte Bonus für Handwerkerleistungen, mit dem vor allem auf die Schwarzarbeit am Bau reagiert wurde, wird ab Juni 2016 - und falls konjunkturell erforderlich auch im Jahr 2017 - weiter angeboten. Der Mitteleinsatz ist mit 40 Mio € für 2016 und 2017 begrenzt, der maximale Förderbetrag pro Förderungswerber ist mit jährlich € 600,- beschränkt. Aufgrund der mittlerweile gültigen Registrierkassenpflicht für Handwerker können nunmehr auch bar gezahlte Handwerkerleistungen mit einem Zuschuss von 20 % der Kosten gefördert werden.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6500/2/2016

02.06.2016
Heft 6500/2016