In aller Kürze

Verlängerung von Sozialleistungen für Ukraine-Flüchtlinge

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Aus der Ukraine vertriebene und in Österreich aufhältige Personen haben bei Erfüllung der allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe (siehe ARD 6822/4/2022). Diese Regelung sollte mit dem Tag der Beendigung des vorübergehenden Aufenthaltsrechts, spätestens jedoch am 4. 3. 2024 enden. Im Einklang mit der vom EU-Rat beschlossenen Verlängerung des vorübergehenden Aufenthaltsrechts wurde auch der Anspruch auf Sozialleistungen bis längstens 4. 3. 2025 verlängert. (BGBl I 2023/183 und BGBl I 2023/184)

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Artikel-Nr.
ARD 6884/2/2024

31.01.2024
Heft 6884/2024