Rechnungswesen

Verschmelzungen im Konzernabschluss nach UGB

FH.-Doz. Dr. MMag. Christoph Fröhlich

Unternehmen erlangen Vermögensgegenstände in der Regel durch entgeltlichen Erwerb, wobei das Entgelt in den allermeisten Fällen in einem Geldbetrag besteht, in seltenen Fällen erfolgt ein Tausch gegen andere Vermögensgegenstände. Entgeltlich erworbene Vermögensgegenstände werden gem § 203 bzw § 206 UGB mit den Anschaffungskosten angesetzt.

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Artikel-Nr.
RwSt 2020/3

28.10.2020
Heft 2/2020
Autor/in
Christoph Fröhlich

FH.-Doz. MMag. Dr. Christoph Fröhlich, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, CPA, war langjähriger Assistent am Institut für Unternehmensrechnung und Revision und über 13 Jahre mit Schwerpunkt Konzernrechnungslegung und Internationale Rechnungslegung in einer internationalen Prüfungsgesellschaft beschäftigt. Zurzeit ist er Mitglied der Prüfstelle bei der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung. Seit vielen Jahren hält er Lehrveranstaltungen zu den Themen Konsolidierung, Konzernrechnungslegung nach IFRS und Konzernabschluss. Sein Buch „Praxis der Konzernrechnungslegung“ zählt zu den Standardwerken auf diesem Gebiet.