Steuerrecht

Verspätete Vorsteuererstattungen im Licht des Unionsrechts - Beschwerdezinsen zugunsten der Abgabepflichtigen?

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser

Werden Vorsteuern verspätet erstattet, stellt sich die Frage, ob und wie ein Verspätungsschaden der betroffenen Unternehmer auszugleichen ist. Der EuGH fordert einen Ausgleich nach den Grundsätzen der Äquivalenz und Effektivität. Beschwerdezinsen sind in unionsrechtskonformer Anwendung des § 205a BAO und des § 21 UStG zu gewähren.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2014/188

19.03.2014
Heft 3/2014
Autor/in

Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Universität Innsbruck.

Publikationen:
Steuern – Ein systematischer Grundriss (21. Auflage, 2023) sowie weitere Bücher und zahlreiche Artikel in Fach­zeit­schriften.