Wirtschaftsrecht

Vertikale Vertriebssysteme: Ein neuer Anlauf

Martin Mutz

Nach jahrelanger - großteils heftiger - Kritik hat die Europäische Kommission nunmehr einen neuen Anlauf genommen, um die unbefriedigende Situation im Zusammenhang mit der Anwendung von Art 81 (ex 85) des EU-Vertrages1) auf vertikale Vereinbarungen zu verbessern. Der folgende Beitrag fasst die Neuordnung des Bereiches der vertikalen Vereinbarungen zusammen und versucht, auf eventuell auftauchende Probleme hinzuweisen. Um die Tragweite der Reform zu erfassen, ist es vorerst notwendig, auf das „alte“ System zurückzublicken sowie die wesentlichen Kritikpunkte daran aufzuzeigen.

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Artikel-Nr.
RdW 2000/232

15.05.2000
Heft 5/2000
Autor/in
Martin Mutz

Mag. Martin Mutz, LL.M. ist Partner der Wiedenbauer Mutz Winkler & Partner Rechtsanwälte GmbH mit Sitz in Wien und Klagenfurt. Er ist vornehmlich in den Bereichen des Bank-, Gesellschafts-, Sanierungs- sowie Liegenschaftsrechts tätig. Zu seinen Klienten zählen neben Banken, Venture-Fonds und Großunternehmen auch mittelständische Bauunternehmen und Bauträger, die er in Fragen allgemeiner Vertragsgestaltung und Zivilprozessen vertritt.