Abhandlungen

Verwaltungsgerichte im Spannungsfeld zwischen Verwaltung und Gerichtsbarkeit

Martin Köhler

Bemerkungen zur "Sache" des Beschwerdeverfahrens vor dem Verwaltungsgericht

Den Verwaltungsgerichten wurde gemäß Art 130 Abs 4 B-VG die Zuständigkeit zur Entscheidung in der Sache übertragen. Sie agieren daher funktionell nicht nur rechtsprechend, sondern teilweise schon quasi verwaltungsführend. An der grundsätzlichen Linie der Rechtsprechung zum Begriff der Sache des Verfahrens kann sich angesichts der verfassungsrechtlichen Grundlegung nichts ändern. Dieser Beitrag geht aber anhand einzelner Beispiele der Frage nach, ob die Auslegung des Begriffs der Sache des Verfahrens so weit gehen muss, wie dies verschiedentlich in der Rechtsprechung erfolgt, und ob es Ansatzpunkte für weitere Differenzierungen bei der Beurteilung der "Sache des Verfahrens" gibt.

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Artikel-Nr.
ZfV 2024/2

27.03.2024
Heft 1/2024
Autor/in
Martin Köhler

Senatspräsident des VwGH i.R. Dr. Martin Köhler
Verwaltungsgerichtshof