Wirtschaftsrecht

Videokonferenzen im Aufsichtsrat - eine Bestandsaufnahme

Mag. Thomas Grundner, LL.M., LL.B.oec / Mag. Peter Neuböck

Innerhalb der letzten Jahrzehnte haben sich vor allem die Formen der Kommunikation von Grund auf geändert. Nunmehr können mithilfe modernster Kommunikationstechnologien - wie zB der Videokonferenz - konzernrelevante Entscheidungen auch von Kollegialorganen unabhängig von Ort und Zeit getroffen werden; die körperliche Anwesenheit ist für die Beschlussfassung nicht mehr vonnöten. Der folgende Beitrag widmet sich der rechtlichen Einordnung von Videokonferenzen im Aufsichtsrat nach dem AktG bzw GmbHG unter Einbeziehung der deutschen Rechtslage.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/238

17.05.2016
Heft 5/2016
Autor/in
Thomas Grundner
Mag. iur. Thomas Grundner, LL.M., LLB.oec. ist Rechtsanwaltsanwärter im Team Kapitalmarktrecht bei Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH und
beschäftigt sich zusätzlich mit Fragen des Unternehmensrechts. Gegenwärtig verfasst der Autor zudem eine Dissertation zum Thema europäische Finanzmarktregulierung.
Peter Neuböck
Mag. iur. Peter Neuböck, BA, ist juristischer Mitarbeiter der Binder Grösswang Rechtsanwälte GmbH, Doktoratsstudium an der Universität Salzburg, ehem. Studienassistent am FB Öffentliches Recht der Universität Salzburg.

Bisherige Publikationen: "Auskunftsrecht bei Videoüberwachungen": § 50e DSG im Lichte der DSG-Novelle 2010 sowie der neuesten Judikatur des VwGH, in Jahnel (Hrsg), Jahrbuch Datenschutzrecht 2015.