Wirtschaftsrecht

Vormännerhaftung nach formwechselnder Umwandlung einer GmbH in eine AG?

RA Dr. Thomas Trettnak, LL.M. / CM / Mag. Dominik Beron

Die formwechselnde Umwandlung einer GmbH in eine AG ist die praxisrelevanteste Form der Umwandlung, sei es als notwendige Folge des Unternehmenswachstums in Vorbereitung einer Börsennotierung oder weil aus ökonomischen sowie steuerlichen Überlegungen eine Konzernumstrukturierung angedacht wird. Für Vorgesellschafter stellt sich häufig die Frage, ob auch nach erfolgtem Rechtsformwechsel die sogenannte Vormännerhaftung, nämlich eine Ausfallshaftung für nicht voll einbezahlte Einlagen, greift. Der folgende Beitrag untersucht diese Frage daher näher.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/629

07.10.2014
Heft 10/2014
Autor/in
Thomas Trettnak
Dr. Thomas Trettnak, LL.M./CM ist Rechtsanwalt und Partner bei CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati, Wien. Beratungsschwerpunkte: M&A, Gesellschafts- und Insolvenzrecht.
Ausgewählte Publikationen:
Erwerb eigener Aktien bei der Barabfindung anlässlich der (grenzüberschreitenden) Verschmelzung, RWZ 2014/2, 7 (mit Heinrich Foglar-Deinhardstein); Cross-Border Merger aus Deutschland nach Österreich bei weiterbestehendem Listing, GesRZ 2013, 198 (mit Heinrich Foglar-Deinhardstein).
Dominik Beron

Mag. Dominik Beron hat von 2011 bis 2014 Rechtswissenschaften in Wien und Amsterdam studiert. Während der Erstellung dieses Artikels war Mag. Beron als Legal Intern bei CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati tätig.