Datenschutz & E-Government Judikatur / Datenschutzrecht

VwG Wien: Beweismittelgewinnung für ein Zivilverfahren kann weder Unterbleiben der Meldung noch der Kennzeichnung einer Videoüberwachung rechtfertigen

Bearbeiter: Alexander Flendrovsky

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LVwG Wien 12. 9. 2014, VGW-001/003/23911/2014

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Artikel-Nr.
jusIT 2016/41

20.04.2016
Heft 2/2016