Zu den als Finanzierungskosten abzugsfähigen Zinsen im Zusammenhang mit der Fremdfinanzierung des Erwerbs von Kapitalanteilen iSd § 10 KStG gehören auch Bereitstellungsgebühren. - Die gegenteilige Auffassung des FA lehnt der VwGH ab.
Im Anlassfall sind für Bankverbindlichkeiten Bereitstellungsgebühren in Höhe von rund 1,5 Mio € angefallen, die im Zusammenhang mit der Finanzierung des Erwerbs von Beteiligungen iS des § 10 Abs 2 KStG entstanden sind.
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