Steuerrecht

VwGH: AfA bei Wohnungsvermietung mit Privatnutzung und Leerstandszeiten

Wird eine Wohnung während eines Jahres sowohl privat genutzt als auch immer wieder kurzfristig vermietet und steht sie auch zeitweise als unbenutzt leer, so ist die Jahres-AfA unter Außerachtlassung der Leerstandszeiten aufzuteilen: Nur im exakten Verhältnis der Vermietungstage zu den Privatnutzungstagen ist die AfA bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen. - VwGH 25. 11. 2015, Ro 2015/13/0012.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/37

22.01.2016
Heft 1/2016