Steuerrecht

VwGH: Entgeltliche Haftungsübernahme als sonstige Leistung nach § 29 Z 3 EStG

Übernimmt der Gesellschafter gegen Entgelt die Haftung für Schulden seiner Kapitalgesellschaft (persönliche Haftung oder Pfandbestellung), so führt dies zu Betriebsausgaben bei der Gesellschaft und zu sonstigen Einkünften nach § 29 Z 3 EStG beim Gesellschafter. - VwGH 30. 4. 2015, 2012/15/0182.

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Artikel-Nr.
RdW 2015/353

16.06.2015
Heft 6/2015