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VwGH erklärt Information von Anlegern durch Verweis auf Website für zulässig

Dr. Helmut Hegen

Glosse zu VwGH Ra 2014/02/0089 bis 0090

Der VwGH hat in seiner Entscheidung vom 11. 9. 2015, Ra 2014/02/0089, bemerkenswerte Ausführungen zur Frage getätigt, inwieweit einem Kunden eines Kreditinstituts "ausreichende Informationen" durch Verweis auf eine Website erteilt werden können.

Ein Kreditinstitut hat 580 Kunden (natürliche Personen) angeschrieben und diese davon informiert, dass ein Umtauschangebot für eine Anleihe der Republik Griechenland vorliegen würde. Die genaueren Details und Informationen würden sich aus der Homepage www.greekbonds.gr ergeben. Mit Erteilung einer Weisung würde der Kunde bestätigen, Einsicht in diese Homepage genommen zu haben und dementsprechend als "Qualified Investor" iSd § 1 Abs 1 5a KMG aufzutreten. Nähere Ausführungen zum KMG bzw zum Begriff des "Qualified Investor" enthielt das Schreiben nicht.

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Artikel-Nr.
ZFR 2016/2

19.01.2016
Heft 1/2016
Autor/in
Helmut Hegen

Dr. Helmut Hegen ist Partner bei Hosp, Hegen Rechtsanwaltspartnerschaft, Salzburg und Lektor für Bankrecht an der Universität Salzburg.

Publikationen des Autors:
Mehrere Beiträge in Fachzeitschriften, zuletzt „Bankgeheimnis, Datenschutz und Zession - eine spannungsvolle Dreiecksbeziehung?“, JBl 2019, 473 und 560.