Entsendet ein österreichisches Unternehmern Arbeitnehmer an Konzerngesellschaften im Ausland, fällt für die Arbeitslöhne der entsendeten Arbeitnehmer keine Kommunalsteuer an. - VwGH 21. 10. 2015, 2012/13/0085.
Bei einem großen österreichischen Unternehmen (AG) mit Sitz in Wien hatte die GPLA zu einer Kommunalsteuernachforderung von ca 500.000 € geführt. Aufgrund der Prüfung wurden nämlich auch die Arbeitslöhne jener Arbeitnehmer der Kommunalsteuer unterworfen, die zwar arbeitsrechtlich Dienstnehmer der österreichischen AG waren, die aber mehrjährig an ausländische Konzernunternehmen für deren geschäftliche Zwecke überlassen waren.
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