Steuerrecht

VwGH: KESt-Vorschreibung bei verdeckter Ausschüttung weiterhin an GmbH

Im Falle verdeckter Ausschüttung ist die KESt im Normalfall der ausschüttenden Kapitalgesellschaft mit Haftungsbescheid vorzuschreiben. - VwGH 28. 5. 2015, Ro 2014/15/0046.

In letzter Zeit war es in Verwaltungspraxis und Literatur umstritten (vgl Blasina, SWK 2015, 529, Renner, RdW 2014, 741, und ÖStZ 2015, 249; Sadlo, ÖStZ 2015, 215; Rauscher, SWK 2015, 381), ob im Falle verdeckter Gewinnausschüttung die KESt der ausschüttenden Gesellschaft oder der empfangenden Gesellschafterin vorzuschreiben ist. Der VwGH entschied darüber nun mit Erk 28. 5. 2015, Ro 2014/15/0046. Das Bundes-Finanzgericht hatte die Rechtsfrage für ungeklärt erachtet und die ordentliche Revision zugelassen.

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Artikel-Nr.
RdW 2015/412

17.07.2015
Heft 7/2015