Abgesehen von Fällen, in denen der Erwerb eines Hundes zwangsläufig ist (zB Blindenhund), stellen Aufwendungen für die tiermedizinische Behandlung keine außergewöhnliche Belastung dar.
Der Bf machte in der Steuererklärung Tierarztkosten für die Behandlung der Krebserkrankung seiner Schäfer-Mischlingshündin (ca 4.300 €) als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Finanzamt anerkannte keine außergewöhnliche Belastung.
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