Steuerrecht

VwGH: Unternehmereigenschaft bei freiem Dienstvertrag

Die gegenüber einer Baufirma entfaltete Tätigkeit des Abdichtens von Verglasungen mit Silikon uÄ kann im Rahmen eines freien Dienstvertrages ausgeübt werden und begründet damit Unternehmereigenschaft iSd UStG. - VwGH 26. 11. 2015, 2012/15/0204.

Der Bf, ein polnischer Staatsbürger, beantragte im Jahr 2011 beim Finanzamt eine UID-Nummer für die Bau-Tätigkeit "Abdichtung gegen Feuchtigkeit und Druckwasser", für die er in Österreich "das Gewerbe angemeldet" hatte. Sein Unternehmen sei an seinem österreichischen Wohnsitz etabliert. Das Büro befinde sich im Wohnzimmer der ca 35 m2 großen Wohnung. Seine Frau und seine beiden Kinder lebten in Polen. Er fahre einmal im Monat nach Hause und bleibe solange dort, bis er (telefonisch) wieder einen Auftrag erhalte. Das Finanzamt wies den Antrag ab. Bei der ausgeübten Tätigkeit (Abdichten von Verglasungen mit Silikon, Ausschäumen von Glasgeländern, Abdichten von Boden- und Deckenanschlüssen) handle es sich um einfache Hilfsarbeiten, die der Bf im unmittelbaren zeitlichen Ablauf mit anderen Unternehmern ausführe. "Der [Bf] stellt lediglich seine Arbeitskraft als (freier) Dienstnehmer zur Verfügung und ist folglich dadurch in gleicher Weise dem Willen seines Auftraggebers/Beschäftigers unterworfen wie dies bei einem (freien) Dienstnehmer der Fall wäre." Es sei von einer Integration des Bf in den Betrieb des Auftraggebers/Beschäftigers und von einem (fallweisen) Beschäftigungsverhältnis in persönlicher Abhängigkeit iSd § 4 Abs 2 ASVG auszugehen.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/44

22.01.2016
Heft 1/2016