Steuerrecht

VwGH: Vorsteuerabzug trotz Vollpauschalierung

Der Einzelunternehmer, der einkommensteuerlich einerseits einen Weinbaubetrieb und andererseits einen gewerblichen Heurigenbetrieb führt, hat umsatzsteuerlich ein einheitliches Unternehmen. Wenn er umsatzsteuerlich für den Bereich des Weinbaubetriebes die landwirtschaftliche Vollpauschalierung nach § 22 UStG 1994 in Anspruch nimmt, hat er dennoch Anspruch auf den Vorsteuerabzug aus der Herstellung jener Menge an Wein, die letztlich in seinem normal umsatzsteuerpflichtigen Heurigenbetrieb verkauft wird. - VwGH 25. 2. 2015, 2010/13/0189.

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Artikel-Nr.
RdW 2015/304

20.05.2015
Heft 5/2015