Steuerrecht

VwGH: Zeitnah zum Erwerb abgerissene Gebäude

Wird zeitnah nach Ankauf eines bebauten Grundstücks das Gebäude abgetragen und an dieser Stelle ein neues Gebäude errichtet, so findet auch auf diese Konstellation die "Opfertheorie" keine Anwendung.

Eine GmbH erwarb im Jahr 2005 die neben ihrer Unternehmenszentrale befindliche Liegenschaft, auf der sich ein noch verwendbares Gebäude befand. Den Kaufpreis teilte sie entsprechend einem Sachverständigengutachten auf Boden und Gebäude auf. Im Jahr 2006 (im Wirtschaftsjahr 2006/2007) riss die GmbH dieses neu erworbene Gebäude ab, wobei sie die Abbruchkosten und den Restbuchwert des Gebäudes als Aufwand des Wirtschaftsjahres 2006/2007 (in der Körperschaftsteuererklärung 2007) berücksichtigte. Im Jahr 2008 errichtete sie sodann ein neues Gebäude.

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Artikel-Nr.
RdW 2015/65

26.01.2015
Heft 1/2015