Der Mieter nutzte die Räume für seinen Gewerbebetrieb und tätigte Mietinvestitionen. In der Folge übergab er den Gewerbebetrieb unentgeltlich dem Vermieter (Buchwertfortführung). Welches steuerliche Schicksal dabei den Mieterinvestitionen zukommt, hatte der VwGH kürzlich zu beurteilen.
Der Gebäudeeigentümer vermietete das Gebäude seinem Vater, welcher in diesen Räumlichkeiten einen Gewerbetrieb führte. Der Vater tätigte Mieterinvestitionen.
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