Steuerrecht

VwGH zu Einkünften Liechtensteinischer Stiftungen

Der VwGH hat sich erstmals eingehend mit der Zurechnung von Kapitaleinkünften Liechtensteinischer Stiftungen in der Zeit vor dem Steuerabkommen Österreich - Liechtenstein vom 29. 1. 2013 befasst. - VwGH 25. 2. 2015, 2011/13/0003.

Zur Zurechnung von Einkünften Liechtensteinischer Stiftungen (für Zeiträume vor dem Steuerabkommen 2013, BGBl III 2013/301) wurden in der Literatur verschiedene Theorien vertreten. Der VwGH hat nunmehr mit Erkenntnis vom 25. 2. 2015, 2011/13/0003, einen entsprechenden Fall entschieden. Der VwGH ließ sich nicht darauf ein, dass die Liechtensteinische Stiftung im Typenvergleich nicht einer österreichischen Körperschaft entspräche. Der VwGH ließ sich auch nicht auf die Aussage ein, die Einkünfte einer Privatstiftung wären - im Falle entsprechender Mandatsverträge - deshalb dem Stifter zuzurechnen, weil er allein die maßgeblichen Entscheidungen für die Privatstiftung treffen könne. Eine solche Zurechnungsaussage wäre wohl in einem Spannungsverhältnis dazu gestanden, dass die österreichische Einmann-GmbH mit dem Gesellschafter als Geschäftsführer einkommen- und körperschaftsteuerlich anerkannt wird, obwohl der Gesellschafter-Geschäftsführer noch weiter gehenden Einfluss auf die juristische Person hat als ein Stifter in Liechtenstein. Der VwGH spricht in seinem Erwägungsteil auch nicht von transparenten Stiftungen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2015/235

17.04.2015
Heft 4/2015