Internationales Steuerrecht

VwGH zu Entlastung der Doppelbesteuerung nach § 48 BAO

Dr. Christoph Seydl

Kein Ersatz für im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen

Nach einer österreichischen Verrechnungspreiskorrektur betreffend die Jahre 2003 bis 2011 verwehrte Hongkong der dort ansässigen Tochterfirma eine Sekundärberichtigung. Als in Österreich beim BFG eine Verböserung drohte, zog das österreichische Unternehmen die offenen Beschwerden zurück und stellte aufgrund der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung mangels Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Hongkong1 beim BMF einen Antrag auf unilaterale Entlastung nach § 48 BAO. Das BFG wies die Beschwerde aus Ermessensgründen ab. Laut einem aktuellen VwGH-Erkenntnis2 dient das Verfahren nach § 48 BAO nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen nachzuholen. Zudem bestehen erhöhte Mitwirkungspflichten.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/280

18.05.2020
Heft 9/2020
Autor/in
Christoph Seydl

Dr. Christoph Seydl ist Fachdienststellenleiter der Dienststelle Kirchdorf Perg Steyr im Finanzamt Österreich. Davor war er Mitarbeiter in der Abteilung für Internationales Steuerrecht im Bundesministerium für Finanzen. Als österreichischer Delegierter war er in mehreren Arbeitsgruppen der OECD aktiv.