Der VwGH hat nunmehr das EuGH-Urteil Philips Electronics nachvollzogen. Aus der Rsp des EuGH ergibt sich eindeutig: Auch der Gewinn der inländischen Betriebsstätte des ausländischen Gruppenmitglieds zählt zum Gruppenergebnis iSd § 9 KStG. - VwGH 16. 9. 2015, 2012/13/0060.
Eine österreichische Gruppenträgerin hatte ein Gruppenmitglied in Deutschland (deutsche GmbH). Diese deutsche GmbH erzielte im Jahr 2009 aus der Beteiligung an einer österreichischen KG Einkünfte in Österreich, die grundsätzlich gem § 21 Abs 1 KStG iVm § 98 Abs 1 Z 3 dritter Teilstrich in Österreich der beschränkten Steuerpflicht unterliegen würde. Die deutsche GmbH wandte ein, diese Einkünfte (300.000 € Gewinnanteil aus der KG) seien der österreichischen Gruppenträgerin zuzurechnen.
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