Die Abgeltung für Mehraufwendungen im betrieblichen Bereich eines Geschädigten führt zu steuerpflichtigen Einkünften.
Der Bf ist Gewerbetreibender (Elektrotechniker). Aufgrund eines erlittenen Motorradunfalls erhielt er im Jahr 2004 eine (zusätzliche) Versicherungsleistung von 85.000 €.
Im Zuge einer BP meinte der Prüfer, eine unter dem Titel "Verdienstentgang" geleistete Zahlung führt zu steuerpflichtigen Einnahmen jener Einkunftsart, die der Ausfall betroffen hat (Einkünfte aus Gw). Die Entschädigung sei dem § 32 Z 1 lit a EStG zu subsumieren und antragsgemäß auf 3 Jahre zu verteilen.
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