Steuerrecht

VwGH zum Übergang der Entscheidungsbefugnis bei Säumnisbeschwerden

Bearbeiter: Nikolaus Zorn

Auch wenn das BFG im Säumnisbeschwerdeverfahren rechtswidrig die Erteilung eines Auftrags an das Finanzamt nach § 284 Abs 2 BAO auf Erlassung einer Entscheidung unterlässt, gehen die Entscheidungsbefugnis und die Entscheidungspflicht mit Ablauf von drei Monaten ab Einlagen der Säumnisbeschwerde auf das Gericht über. - VwGH 24. 2. 2016, Ra 2015/13/0044.

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Artikel-Nr.
RdW 2016/223

18.04.2016
Heft 4/2016