Wird auf den Stichtag der Einbringung eines Einzelunternehmens zwar keine Stichtagsbilanz erstellt, aber eine Einbringungsbilanz, so sind damit dennoch die Voraussetzungen des Art III UmgrStG für die Buchwertfortführung erfüllt (keine Anwendung der Tauschgrundsätze). - VwGH 26. 2. 2015, Ro 2014/15/0041.
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