Tumpel repliziert auf M. Mayr, SWK 11/2016, S. 602, wonach eine "richtige" Adresse nicht vorläge, wenn der Unternehmer unter der angegebenen Anschrift nicht oder nicht mehr erreichbar sei, also nicht greifbar wäre. Diese Schlussfolgerung lasse sich weder aus dem zitierten Erk des VwGH noch aus der Rsp des EuGH ableiten, auf die sich der VwGH stützt.
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