Steuerrecht

VwGH zur steuerlichen Behandlung des Gewinnes aus einer TV-Unterhaltungsshow

Ein Vorteil, der nicht allen Teilnehmern einer Show, sondern nur dem Gewinner zukommt, ist dann einkommensteuerlich zu erfassen, wenn zwischen der Unterhaltungsshow und einer bereits bestehenden Einkunftsquelle des Gewinners (hier: Einkünfte als selbstständige Sängerin) ein Zusammenhang besteht.

Eine Lied-Sängerin, die aus ihrer selbstständigen Gesangstätigkeit betriebliche Einkünfte (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) erzielte, nahm an einer TV-Unterhaltungsshow teil. In der Sendung wurden Musiktitel (Lieder) angespielt, die Kandidaten mussten fehlende Teile der Liedtexte ergänzen. Für jede richtige Antwort konnten die Kandidaten ein mit 50.000 € begrenztes Guthaben aufbauen. Die Sängerin verfügte über entsprechendes Wissen über die Lieder und konnte die fehlenden Textteile für den Gewinn der 50.000 € richtig beantworten.

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Artikel-Nr.
RdW 2014/605

16.09.2014
Heft 9/2014