Im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer AG kann der Anstellungsvertrag eines Vorstandsmitglieds gem § 25 IO aufgelöst werden. Dieses kann gem § 78 Abs 2 AktG Ersatz für den ihm dadurch entstandenen Schaden verlangen. Dass der Ersatzanspruch eine Insolvenzforderung darstellt und dass das Vorstandsmitglied keinen Anspruch auf Insolvenz-Entgelt nach dem IESG hat, wird von dem Autor beleuchtet.
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