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Wahrnehmung von Verstößen gegen die EU-Grundrechtecharta

1. Dass ein Zivilgericht nach dem nationalen Verfahrensrecht ein Gesetzesprüfungsverfahren beim Verfassungsgericht einzuleiten hat, wenn es der Auffassung ist, eine von ihm anzuwendende nationale Rechtsnorm verstoße gegen die EU-Grundrechtecharta, kann mit dem Unionsrecht vereinbar sein. Voraussetzung ist, dass das Zivilgericht dennoch

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Artikel-Nr.
RdW 2014/620

07.10.2014
Heft 10/2014