Wenn der Schadenersatzanspruch gegen den Anlageberater alternativ auf mehrere Beratungsfehler gestützt wird, ist die Verjährung nach der Trennungsthese in Bezug auf jeden Fehler separat zu beurteilen (zB 3 Ob 112/15i = RdW 2015/662). Der Autor verteidigt die Trennungsthese gegen Einwände und geht auf die Judikatur ein, die zu dieser Frage ergangen ist.
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