Wirtschaftsrecht

Wandlung bei Verträgen über Hard- und Software

Michael Gruber

1. Wenn beim Kauf eines Computers mit entsprechendem Programm nur die Software Mängel aufweist, die gem § 932 ABGB zur Wandlung berechtigen, so stellt sich die Frage, ob der Kaufvertrag auch hinsichtlich der mangelfreien Hardware gewandelt werden kann. (Das Problem taucht naturgemäß nur dann auf, wenn Hard- und Software von einem Lieferanten bezogen werden.)

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Artikel-Nr.
RdW 1989, 354

01.11.1989
Heft 11a/1989
Autor/in
Michael Gruber

Univ. Prof. Dr. Michael Gruber lehrt Unternehmensrecht an der Universität Salzburg.